Vergütung




ABRECHNUNG NACH DEM RECHTSANWALTSVERGÜTUNGSGESETZ (RVG)


Die gesetzlichen Gebühren hängen in den meisten Fällen vom Gegenstandswert, also dem Wert einer Angelegenheit, ab. Je nach Art, Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit und dem Verlauf des Verfahrens fallen dann unterschiedliche Gebühren an. Wird keine Vergütungsvereinbarung getroffen, dann muss nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet werden.



RECHTSSCHUTZVERSICHERUNGEN


Für den Fall, dass Sie rechtsschutzversichert sind, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung. Bitte bringen Sie Ihren Versicherungsvertrag bzw. die Versicherungspolice mit.



BERATUNGSHILFE/PROZESSKOSTENHILFE


In manchen Fällen besteht auch die Möglichkeit, für die außergerichtliche Tätigkeit einen Antrag auf Beratungshilfe bzw. für die gerichtliche Tätigkeit einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe zu stellen. Der Erfolg des Antrags ist vom Einkommen (Vermögen) des Antragstellenden bzw. bei dem Prozesskostenhilfeantrag zusätzlich von der Erfolgsaussicht in der Sache abhängig. Im Falle der Beratungshilfe ist stets ein Eigenanteil in Höhe von 10 Euro zu tragen.